
- Flug mit TAP nach Sao Vicente & zurück von Sal
- 13x Übernachtung in ausgewählten Hotels
- Täglich Frühstück, 8x Abendessen
- Alle Transfers & deutschsprachige Reiseleitung
- Aktivprogramm mit 3 Entdeckertouren, 3 Wandertouren, 1 MTB-Tour & 1 Segeltörn
Die Blumeninsel Madeira verzaubert durch eindrucksvolle Berglandschaften, grüne Täler, versteckte Badebuchten und steile Felsküsten, sie begeistert mit ihrem malerischen und überaus abwechslungsreichen Landschaftsbild Wanderer und Naturliebhaber. Gemeinsam mit weiteren Singles und Alleinreisenden erkunden Sie auf fünf verschiedenen Wanderungen die Höhepunkte der Insel. Dabei durchstreifen Sie u.a. den zum UNESCO Weltkulturbe gehörenden Lorbeerwald (Zauberwald) und beenden den Tag mit einem Badestopp im Naturschwimmbecken.
Flug von Frankfurt nach Funchal - Dauer ca. 4 Stunden
Nach Ihrer Ankunft in Funchal auf Madeira werden Sie am Flughafen in Empfang genommen. Anschließend erfolgt der Transfer zu Ihrem Hotel. Vor dem Abendessen unternehmen Sie noch einen kurzen Spaziergang. In einem kleinen einheimischen Lokal kosten Sie dann zur Einstimmung auf Ihren Urlaub das Nationalgetränk „Poncha". Eine erste Gelegenheit, die anderen Teilnehmer kennenzulernen. Ihr Reiseleiter stellt Ihnen das Wochenprogramm vor, bevor Sie zum Abendessen in das Restaurant Ihres Hotels gehen.
Inklusive Abendessen
Übernachtung im 4* Hotel Galasol in Funchal. Das Haus ist das erste aktive Hotel Madeiras, d.h. mit Fitness, Gym, SPA und Pool. Das Hotel befindet sich in einer einzigartigen Umgebung an der Südküste der Insel in Caniço-de-Baixo. Es liegt nur etwa 15 bis 20 Fahrminuten vom Flughafen und der Hauptstadt Funchal entfernt. Vom Hotel aus genießen Sie einen herrlichen Blick auf den Ozean.
Nutzen Sie die zahlreichen Anwendungen zur Entspannung im Ashoka Spa, darunter Stein-Massagen, Pediküren und Maniküren. Möglichkeiten zur inneren Sammlung und Achtsamkeit bieten Ihnen Mediations-, Yoga- und Aerobic-Kurse. Im großzügigen Sportkomplex stehen Aktivitäten und Kurse kostenlos zur Verfügung, um die Energie wieder sportlich aufzuladen.
Neben einem Außenpool können Sie im großen Innenpool wetterunabhängig Ihre Bahnen ziehen. Sie haben Zugang zum Strand des Naturschutzgebietes mit einem Meerwasserpool. Ein eigenes Tauchzentrum ist ebenfalls vorhanden.
Inspiriert von der Natur der Insel sind die Zimmer in einem modernen Stil eingerichtet. Neben dem kostenlosen WLAN sind die Zimmer mit interaktiven TV-Systemen ausgestattet und verfügen über einen Balkon mit Panoramablick auf das Meer. Die Zimmer mit Bad/WC, Fön und Pflegeprodukten, Minbar (gegen Gebühr) und Minisafe bieten Komfort auf hohem Niveau.
Das Hotel bietet Ihnen täglich ein reichhaltiges Frühstücksbuffet an. Zudem haben wir für Sie am ersten Abend sowie an drei weiteren Tagen Halbpension gebucht. 2 weitere Abendessen nehmen Sie in anderen Restaurants ein.
Sie erkunden auf einem Stadtspaziergang die Altstadt von Funchal. Ein kleiner Abstecher führt Sie zu einem Hutmacher und einem Schuster, die für die Folkloregruppen und Korbschlittenfahrer noch in Handarbeit die Kleidung anfertigen.
Danach geht es weiter zum berühmten Fisch-, Obst und Gemüsemarkt Madeiras. Der Stadtspaziergang endet bei der Kathedrale Sé. Um die Mittagszeit verabschiedet sich Ihr Reiseleiter von Ihnen und versorgt Sie mit weiteren Tipps.
Jeder kann den Nachmittag nach seinen eigenen Vorstellungen oder mit Gleichgesinnten in der Gruppe gestalten. Nehmen Sie beispielsweise an einer Führung in einer Madeirawein-Kellerei teil, schweben Sie mit der Gondel in den tropischen Garten oder unternehmen Sie eine flotte Korbschlittenfahrt. Alternativ bietet sich für Kulturinteressierte der Besuch eines der Museen der Inselhauptstadt an. Zum gemeinsamen Abendessen treffen Sie sich im Restaurant Ihres Hotels. Dort ist ein Tisch für die Gruppe reserviert.
Inklusive Frühstück und Abendessen
Sie übernachten in Ihrem bereits bezogenen Hotel wie am Vortag.
Es geht in den grünen und ursprünglichen Norden Madeiras. Über dem imposanten Adler-Felsen starten Sie Ihre Wanderung. Entlang einer versteckten Levada sind Sie auf den Spuren der Bauern unterwegs und lernen das einheimische Obst und Gemüse kennen. Der weitere Weg führt Sie zu einem der schönsten Küstenabschnitte der Insel, wo Sie die Steilküste hautnah erleben werden. Zum Abendessen gibt es heute kulinarische Spezialitäten in einem lokalen Restaurant.
Gehzeit: ca. 4-4,5 Stunden, Strecke: ca. 14 km, ca. 400 Höhenmeter
Inklusive Frühstück und Abendessen
Sie übernachten im bereits bezogenen Hotel wie am Vortag.
Über den spektakulären Encumeada-Pass erreichen Sie die Hochebene Madeiras. Von der „Paul da Serra“ genießen Sie während Ihrer Wanderung den Weitblick über die Insel bis ins Zentralmassiv. Am Nachmittag erwandern Sie den berühmten Lorbeerwald (Zauberwald) und UNESCO Weltkulturerbe der Insel. Den Wandertag beenden Sie mit einem Badestopp bei den Naturschwimmbecken in Porto Moniz.
Gehzeit: ca. 4 Stunden, Strecke: ca. 12 km, ca. 300-500 Höhenmeter
Inklusive Frühstück und Abendessen
Übernachtung im bereits bezogenen Hotel wie am Vortag.
Den heutigen Tag können Sie frei nach Ihren Vorstellungen gestalten. Entspannen am Pool, bei Workouts im Fitness-Studio oder eine Massage im Wellness-Bereich. Falls Sie auf eigene Faust einen Ausflug unternehmen möchten, wird Ihnen Ihr Reiseleiter gerne mit Vorschlägen und Tipps behilflich sein.
Inklusive Frühstück
Übernachtung im bereits bezogenen Hotel wie am Vortag.
Zu einer „Nord-Süd-Durchquerung“ lädt Sie heute der trockene, karge Osten der Insel ein. Sie erwandern an einem Tag sowohl die steile und schroffe Nord- als auch die Südküste Madeiras. Am Fackelberg hoch über Machio legen Sie eine Pause ein. Vor genau 600 Jahren (Juli 1419) sind hier die portugiesischen Entdecker erstmalig an Land gegangen. Sie wandern weiter zu Ihrem Badestopp und erfreuen sich in Canical am glasklaren Wasser des „Praia do Natal". Das Abendessen nehmen Sie im Restaurant Ihres Hotels ein.
Gehzeit: ca. 4-4,5 Stunden, Strecke: 15 km, ca. 200-600 Höhenmeter
Inklusive Frühstück und Abendessen
Übernachtung im bereits bezogenen Hotel wie am Vortag.
Sie starten Sie zu Ihrer heutigen Wanderung im sonnenverwöhnten Madalena do Mar durch die Bananenplantagen im Südwesten. Nach einem aussichtsreichen Aufstieg erreichen Sie hoch über der Küste Ihren Pausenplatz. Am Nachmittag erwartet Sie ein Highlight der Woche. Vom Hafen Calheta aus unternehmen Sie eine ausgedehnte Bootstour und können dabei mit etwas Glück Delphine oder Wale beobachten.
Gehzeit: ca. 2 Stunden, Strecke: 5 km, ca. 50 Höhenmeter
Inklusive Frühstück
Übernachtung im bereits bezogenen Hotel wie am Vortag.
Genießen Sie noch einmal das Wellness- und Aktivangebot des Hotels, oder unternehmen Sie einen fakultativen Ausflug mit Wandern, Biken, Bootstour, Kajaktour, Stand-Up-Paddling etc. Buchung vor Ort möglich. Das Abendessen nehmen Sie im Restaurant Ihres Hotels ein.
Inklusive Frühstück
Übernachtung im bereits bezogenen Hotel wie am Vortag.
Zum krönenden Abschluss begeben Sie sich hinauf in die Berge ins Zentralmassiv Madeiras. Auf einer imposanten Bergtour erklimmen Sie einen der höchsten Berge der Insel, den 1.818 m hohen Pico Arieiro oder den Pico Ruivo, den mit 1.862 m höchsten Berg Madeiras. Dabei genießen Sie einen wunderbaren Fernblick und sehen die wild zerklüfteten Täler aus der Vogelperspektive. Zum Abendessen gibt es kulinarische Spezialitäten in einem lokalen Restaurant. Gehzeit: ca. 4 - 4,5 Stunden, Strecke: 12 km, ca.↑800 Hm
Inklusive Frühstück und Abendessen
Übernachtung im bereits bezogenen Hotel wie am Vortag.
Flug von Funchal nach Frankfurt - Dauer ca. 4 Stunden
Nach dem Frühstück Transfer zum Flughafen von Funchal.
Madeira kann das ganze Jahr über bereist werden, da die Temperaturen ganzjährig mild und konstant sind. In den Wintermonaten kann es häufiger und vermehrt regnen, die Sommermonate sind trocken.
Madeira befindet sich in der subtropischen Klimazone mit ganzjährig milden, relativ konstanten Temperaturen. Auf der Insel gibt es große Unterschiede nach Region – so kann es in einem Teil der Insel regnen, wo zeitgleich in einem anderen Teil die Sonne scheint.
Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. | |
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Max. Temperatur °C | 19 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 25 | 26 | 25 | 24 | 22 | 20 |
Min. Temperatur °C | 13 | 13 | 13 | 14 | 15 | 17 | 19 | 20 | 20 | 18 | 16 | 15 |
Sonnenstunden / Tag | 4 | 6 | 8 | 9 | 10 | 10 | 10 | 10 | 8 | 7 | 6 | 5 |
Regentage | 8 | 8 | 7 | 5 | 3 | 2 | 0 | 1 | 3 | 6 | 8 | 8 |
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Nein
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Wir weisen darauf hin, dass unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet sind.
Die genauen Flugzeiten erhalten Sie nach Buchung von unserem Partner mitgeteilt. Je nach Buchungszeitpunkt und Nachfrage kann es zu Flugpreiserhöhungen kommen. Wenn dadurch der kalkulierte Flugpreis überschritten wird, kommt es auch zu einer Erhöhung des ausgewiesenen Gesamtpreises. Sie erhalten dazu aber vor der konkreten Buchung eine Mitteilung und können dann noch kostenlos stornieren.
Garantierte Durchführung bereits ab 6 Personen, maximale Gruppengröße 14 Personen
Die Stornierungsbedingungen für diese Reise weichen von unseren allgemeinen Richtlinien ab und lauten wie folgt:
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet – mindestens jedoch 25 €:
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 45. bis zum 29. Tag vor Reiseantritt 30%,
ab dem 28. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50%,
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75%,
ab dem 6. bis zum Reiseantritt 90 % des Reisepreises.
Der Tag der Abreise wird dabei nicht mitgerechnet.
4. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
6. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
Nimmt der Reiseveranstalter in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vor, fällt eine pauschale Umbuchungsgebühr von 25 € an sowie etwaige Flugumbuchungsgebühren.
Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl, Preisänderung nach Vertragsschluß
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Es bleibt dem Reiseveranstalter stets freigestellt, eine Gruppenreise auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis einseitig um bis zu 8% erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten:
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
Der Reiseveranstalter hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Kunde ist berechtigt, eine Senkung des Reisepreises um bis zu 8% zu verlangen, wenn und soweit sich die vorstehend unter Buchstaben a) – c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
Veranstalter: singlereisen. de GmbH
Einen Moment bitte
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